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Überbrückungshilfe III – der Staat startet deinen Online-Shop

- Tim-Markus Kaiser

Aktuell sollte an ganz genau hinschauen, wenn man einen Online-Shop starten oder Digitalisierungsmaßnahmen umsetzen möchte. Neben der in Baden-Württemberg seit Februar wieder neu aufgelegten und modifizierten „Digitalisierungsprämie Plus Förderung“ (alternativ „Digitalisierungsprämie Plus Darlehensvariante“), können vor allem Branchen, welche besonders stark von dem Lockdown betroffen sind, von einer hohen staatlichen Erstattung profitieren.

Über die sogenannte Überbrückungshilfe III kann nun auch ein Online-Shop (bspw. OXID, Shopware, Shopify) oder ein anderes Digitalisierungsprojekt teilerstattet werden. Erstattet werden dann die anrechnungsfähigen betrieblichen Fixkosten. Voraussetzungen hierfür sind u.a. ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.

Jedes Unternehmen, Soloselbstständiger und Freiberufler, welche diese Unterstützung in Anspruch nimmt, kann sich bei einer derartigen Investition bis zu 90% als Fixkostenzuschuss vom Staat erstatten lassen.

Derzeit förderfähig sind Investitionen, die zwischen März 2020 und Juni 2021 durchgeführt wurden. Der Antrag muss spätestens bis zum 31.08.2021 über die offizielle Antragsplattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt worden sein. Somit lassen sich auch „nachträglich“ die Investitionen für Digitalisierungs- und Marketingmaßnahmen über den Überbrückungshilfeantrags III erstatten.

Investitionen in Digitalisierung bis zu 20.000 Euro erstattungsfähig

Mit den bisherigen Überbrückungshilfsprogrammen konnte man bereits diverse betriebliche Fixkosten erstatten lassen. Darunter fielen etwa Mietzahlungen, Lizenzgebühren, Grundsteuern, Auszubildenden-Gehälter, Leasingraten und weitere betriebliche Nebenkosten. Bei den bisherigen Regelungen konnten vor allem die Freiberufler und Soloselbständigen wenig bis keine Fixkosten ansetzen.

Mit der dritten Stufe der Überbrückungshilfe, sind nun u.a. auch Investitionen der betrieblichen Digitalisierung und Modernisierung als Fixkosten erstattungsfähig. Der Förderhöchstbetrag kann sich dabei bis einmalig 20.000 EUR belaufen und ist nun auch für die genannten beiden Gruppen eine wichtige Unterstützung.

Vor allem ist die Förderung ideal für den stationären Einzelhandel oder der Gastronomie, die während der Krise einen Onlineshop oder eine Bestellplattform auf- oder ausgebaut haben.

Ebenfalls sollten bestehende Online-Händler, welche durch Umsatzeinbußen betroffen sind, ihre Optimierungsmaßnahmen erstattet bekommen.

Des Weiteren sind auch andersartige Digitalisierungsmaßnahme wie beispielsweise Einführung von ERP Systeme (Xentral, Odoo, Afterbuy), Product Information Management (PIM) Systeme, Website-Ausbau (wordpress, headless,…) und notwendige Instandhaltung der EDV erstattungsfähig (Details finden Sie auf der FAQ Seite der Überbrückungshilfe III unter Absatz 2.4).

Voraussetzungen für die Förderung

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen, mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30%, antragsberechtigt.

  • Bei einem 70%igen Corona-bedingten Umsatzeinbruch können bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten erstattet werden.
  • Bei 50% – 70%igen Umsatzeinbrüchen lassen sich bis zu 60% geltend machen.
  • Bei mindestens 30%igen Umsatzeinbruch sind bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattungsfähig.

Die Obergrenze für Zuschüsse liegt bei 1,5 Millionen Euro pro Monat je Unternehmen.

Wer übernimmt die Antragsstellung?

Die Antragsstellung werden von folgenden Berufsgruppen durchgeführt. Die Kosten hierfür werden ebenfalls bezuschusst:

  • Steuerberater/-in
  • Wirtschaftsprüfer/-in
  • Rechtsanwalt/-in
  • vereidigte Buchprüfer/-innen

Detailliertere Informationen zum Registrierungs- und Anmeldeverfahren für prüfende Dritte finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Eine ausführliche Auflistung der Regelungen der Überbrückungshilfe III findet man in den Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen oder eine Kurzübersicht der Regelungen auf der Überbrückungshilfe III Übersichtsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Zudem lohnt es sich auch weitere Förderungen des Bundes und der Länder genauer zu prüfen. Unter anderem die Digitalisierungsprämien (Bundesland Baden-Württemberg) scheinen auch für den weniger gebeutelten Handel spannend und erfolgversprechend zu sein.

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