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Überbrückungshilfe III: Förderung für Online-Shops und Digitalisierung im Rückblick

- Tim-Markus Kaiser

Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf die Überbrückungshilfe III und damit auf ein zeitlich begrenztes Förderprogramm aus der Corona-Zeit. Die Informationen sind als Rückblick zu verstehen und ersetzen keine aktuelle Förder- oder Steuerberatung.

Während der Corona-Krise konnten Unternehmen über verschiedene Förderprogramme Unterstützung für betriebliche Kosten und Digitalisierungsmaßnahmen erhalten. Besonders interessant war die Überbrückungshilfe III, weil darüber unter bestimmten Voraussetzungen auch Investitionen in Online-Shops, Websites, ERP-Systeme, PIM-Systeme und weitere digitale Lösungen förderfähig sein konnten.

Der Beitrag zeigt rückblickend, warum diese Förderung für viele Unternehmen im Handel, in der Gastronomie und im Mittelstand relevant war – und warum Digitalisierung auch unabhängig von zeitlich begrenzten Förderprogrammen ein wichtiger Erfolgsfaktor bleibt.

Überbrückungshilfe III und Digitalisierung

Über die sogenannte Überbrückungshilfe III konnten Unternehmen während der Corona-Krise unter bestimmten Voraussetzungen betriebliche Fixkosten bezuschussen lassen. Dazu zählten in der dritten Stufe auch bestimmte Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung.

Für Unternehmen, die einen Online-Shop starten, eine Bestellplattform aufbauen oder bestehende digitale Prozesse verbessern wollten, konnte das besonders relevant sein. Beispiele waren Online-Shops mit Systemen wie OXID, Shopware oder Shopify sowie weitere Digitalisierungsprojekte.

Voraussetzung war unter anderem ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Je nach Höhe des Umsatzeinbruchs konnten unterschiedliche Anteile der förderfähigen Fixkosten erstattet werden.

Investitionen in Digitalisierung bis zu 20.000 Euro erstattungsfähig

Mit vorherigen Überbrückungshilfsprogrammen konnten bereits verschiedene betriebliche Fixkosten erstattet werden. Dazu gehörten beispielsweise Mietzahlungen, Lizenzgebühren, Grundsteuern, Ausbildungsvergütungen, Leasingraten und weitere betriebliche Nebenkosten.

Mit der dritten Stufe der Überbrückungshilfe wurden auch bestimmte Investitionen in betriebliche Digitalisierung und Modernisierung als Fixkosten erstattungsfähig. Der Förderhöchstbetrag konnte sich dabei auf bis zu 20.000 Euro belaufen.

Das war insbesondere für Unternehmen interessant, die während der Krise digitale Vertriebswege auf- oder ausgebaut haben. Dazu gehörten stationärer Einzelhandel, Gastronomie, bestehende Online-Händler und Unternehmen, die ihre Prozesse digitalisieren mussten.

Online-Shop, Bestellplattform und digitaler Handel

Besonders naheliegend war die Förderung für Unternehmen, die einen Online-Shop oder eine Bestellplattform aufgebaut haben. Während der Pandemie mussten viele stationäre Händler kurzfristig neue digitale Verkaufskanäle schaffen.

Ein Online-Shop ist dabei jedoch mehr als nur eine zusätzliche Website. Damit digitale Handelsprozesse funktionieren, müssen Produktdaten, Warenwirtschaft, Zahlungsarten, Versand, Lagerbestände und Kundendaten sauber zusammenspielen.

Genau deshalb sind neben dem eigentlichen Shop auch angrenzende Themen wichtig: Shopsysteme, ERP-Anbindung, PIM-Systeme, Schnittstellen, Prozessdigitalisierung und laufende Optimierung.

Weitere förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen

Neben Online-Shops konnten auch andere Digitalisierungsmaßnahmen relevant sein. Dazu zählten zum Beispiel die Einführung oder Erweiterung von ERP-Systemen, Product-Information-Management-Systemen, Website-Ausbau und technische Maßnahmen zur Modernisierung digitaler Prozesse.

Beispiele für Systeme und Themen, die im Kontext solcher Digitalisierungsprojekte häufig eine Rolle spielen, sind:

  • Shopsysteme wie OXID, Shopware oder Shopify
  • ERP-Systeme wie Xentral, Odoo oder Afterbuy
  • Product Information Management, kurz PIM
  • Website-Ausbau und CMS-Systeme
  • Schnittstellen zwischen Shop, ERP, Lager und Zahlungsdiensten
  • digitale Bestell- und Abholprozesse
  • Optimierung bestehender E-Commerce-Prozesse

Damit zeigt der Rückblick auf die Überbrückungshilfe III auch, welche Bedeutung digitale Infrastruktur für Unternehmen bekommen hat.

Voraussetzungen für die Förderung

Grundsätzlich konnten Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt sein. Eine wichtige Voraussetzung war ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.

  • Bei einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von 70 Prozent konnten bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet werden.
  • Bei Umsatzeinbrüchen zwischen 50 und 70 Prozent konnten bis zu 60 Prozent geltend gemacht werden.
  • Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent konnten bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattungsfähig sein.

Die konkreten Bedingungen waren abhängig von den jeweils gültigen Regelungen des Förderprogramms. Deshalb war für die Antragstellung eine Prüfung durch qualifizierte Dritte erforderlich.

Wer übernahm die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgte nicht direkt durch die Unternehmen selbst, sondern über sogenannte prüfende Dritte. Dazu gehörten unter anderem:

  • Steuerberaterinnen und Steuerberater
  • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer

Auch die Kosten für diese Antragstellung konnten unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden.

Warum der Rückblick für Unternehmen weiterhin relevant ist

Auch wenn die Überbrückungshilfe III ein zeitlich begrenztes Programm war, bleibt die dahinterliegende Entwicklung relevant: Unternehmen mussten ihre Geschäftsmodelle digitaler, flexibler und belastbarer machen.

Viele Maßnahmen, die damals aus der Krise heraus entstanden sind, gehören heute zur normalen digitalen Wettbewerbsfähigkeit. Ein Online-Shop, ein funktionierendes ERP-System, saubere Produktdaten, automatisierte Schnittstellen und digitale Prozesse sind keine Notlösungen mehr, sondern zentrale Bausteine moderner Unternehmensführung.

Förderprogramme können solche Investitionen erleichtern. Entscheidend bleibt aber, dass Digitalisierungsmaßnahmen strategisch geplant und technisch sauber umgesetzt werden.

maexware solutions und Digitalisierung im Handel

maexware solutions unterstützt Unternehmen bei digitalen Handelsprozessen, Online-Shops, ERP-Anbindungen, Schnittstellen und individuellen Softwarelösungen. Gerade Projekte rund um E-Commerce und Digitalisierung profitieren davon, wenn technische Umsetzung und Geschäftsprozesse gemeinsam betrachtet werden.

Ob Shopware, OXID, Shopify, ERP-Systeme, PIM oder individuelle Schnittstellen: Der nachhaltige Nutzen entsteht erst dann, wenn Systeme zuverlässig miteinander verbunden sind und Prozesse im Alltag funktionieren.

Mehr zu unseren Leistungen findest Du im Bereich Digitaler Handel, auf unserer Seite zu Shopsystemen, im Bereich ERP-Systeme sowie unter Schnittstellen und Individualprogrammierung.

Weiterführende Informationen und historische Quellen

Historische Informationen zur Überbrückungshilfe III waren über die offizielle Antragsplattform und die Informationsseiten des Bundes abrufbar. Auch die Digitalisierungsprämie in Baden-Württemberg war für viele Unternehmen ein relevantes Förderthema.

Da Förderprogramme zeitlich begrenzt sind und sich Bedingungen ändern können, sollten Unternehmen aktuelle Fördermöglichkeiten immer individuell prüfen lassen.

Fazit: Förderung war Anschub, Digitalisierung bleibt Aufgabe

Die Überbrückungshilfe III war für viele Unternehmen ein wichtiger Anschub, um Online-Shops, digitale Prozesse und Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen. Besonders Handel und Gastronomie konnten dadurch digitale Vertriebswege schneller aufbauen oder erweitern.

Heute zeigt der Rückblick: Digitalisierung ist keine reine Krisenreaktion. Sie bleibt ein strategischer Faktor für Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und neue Geschäftsmodelle.

Wer digitale Handelsprozesse, Online-Shops oder ERP-Anbindungen plant, sollte nicht nur auf mögliche Förderungen achten, sondern vor allem auf eine tragfähige technische und prozessuale Umsetzung.

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