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Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg

- Tim-Markus Kaiser

Seit dem 01.02.2021 gibt es in Baden-Württemberg die neue „Digitalisierungsprämie Plus“. Der Nachfolger der erfolgreichen „Digitalisierungsprämie“ ist nicht nur mit einem höheren Betrag ausgestattet worden, sondern ist nun auch für mehr Unternehmen nutzbar. Generell werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen von 10.000 € bis 120.000 € gefördert.

Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, dass man zwischen zwei Varianten wählen kann. Zum einen gibt es eine Zuschussvariante, welche direkt bei der Landesbank Baden-Württemberg (https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html) beantragt und zum anderen eine Darlehensvariante (https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspraemie.html), welche über die Hausbank beantragt werden kann.

Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.

Was wird gefördert

Gefördert werden Vorhaben zur Digitalisierung von Produktion und Verfahren (u.a. Integration von CRM, Vernetzung der ERP und Produktionssysteme – „Industrie 4.0“), zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen (u.a. Aufbau von digitalen Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung und Data Analytics) sowie zur Umsetzung von Strategien und Konzepten (u.a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie) zur Digitalisierung. Das Unternehmen bestätigt bei Antragstellung, dass es sich um eines der unten genannten Vorhaben handelt. Die Projekte müssen dabei einen erheblichen Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen bedeuten. Ebenfalls sind Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit förderfähig.

Die Digitalisierungsprämie kann darüber hinaus auch für Mitarbeiterschulungen genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens. Die Schulungen müssen daher mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software einhergehen. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardwareanschaffung wie bspw. PC, Laptops, Tablets, Smartphones oder Software) wird nicht gefördert.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen aus Baden-Württemberg der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiter*innen. Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt ist. Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Antragstellung bei der L-Bank erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich.

Höhe der Förderung?

Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 € bis einschließlich 50.000 € beträgt die Förderung 50 %, maximal 6.000 €.

Bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 50.000 € bis einschließlich 120.000 € beträgt die Förderung 12 %, maximal 12.000 €.

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